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Fachkräfte-Monitoring gemäß § 22a SächsKitaG

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ermittelt auf der Grundlage von Erhebungen nach den §§ 47 und 99 Absatz 7 SGB VIII den Bedarf an Neueinstellungen von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und den Bedarf an Ausbildungsplätzen in diesem Bereich. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Erhebungen durchgeführt, mit denen das Sächsische Landesjugendamt betraut wurde.

Für 2023 ist die Meldung ausschließlich per Onlineformular möglich. Bitte füllen Sie dieses aus und senden Sie die Informationen per Klick auf den Button auf der letzten Seite.

Kontakt

Klaus-Peter Drechsel

Telefon: 0371 24081-164

E-Mail: E-Mail

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:

Meldepflicht
Meldepflichtig sind gemäß § 22a Abs. 3 SächsKitaG Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Für jede Einrichtung ist ein gesondertes Formular auszufüllen.

Berichtszeitraum
Die Datenerhebung 2022 bezieht sich grundsätzlich sich auf Informationen im Berichtszeitraum 1. März 2022 bis 28. Februar 2023.

Angaben zur Einrichtung (Formular)
Bitte geben Sie die Basisinformationen zur Einrichtung ein. Die Angabe des Aktenzeichens zur Betriebserlaubnis ermöglicht uns die Zuordnung zu bereits vorliegenden Basisdaten, dient jedoch nur zur Prüfung, ob alle Einrichtungen im Monitoring erfasst sind.

»I. Berufsqualifikation und Beschäftigungsumfang« (Formular)
Geben Sie hier bitte nur die pädagogisch tätigen Personen an, die im Berichtsjahr eine Berufsqualifikation erworben und erstmals eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen haben. Die Berufsqualifizierungen können per Listenauswahl eingetragen werden. Jede Zeile entspricht einer Person.

»II. Fehlzeiten« (Formular)
Geben Sie den Umfang von Fehlzeiten pädagogisch tätiger Personen im Berichtsjahr aufgrund von Krankheit von mehr als 6 Wochen, Beschäftigungsverbot und Elternzeit in Arbeitstagen an. Jede Zeile entspricht einer Person.

»III. Berufsbegleitende Ausbildung oder Weiterbildung« (Formular)
Geben Sie die Anzahl pädagogisch tätiger Personen an, die eine berufsbegleitende Ausbildung oder Weiterbildung im Berichtsjahr begonnen haben. Die Art der Bildungseinrichtung kann per Liste ausgewählt werden. Jede Zeile entspricht einer Person.

»IV. Praktika« (Formular)
Bitte geben Sie die Anzahl der Personen an, die im Berichtsjahr ein Praktikum in der Kindertageseinrichtung im Rahmen der Ausbildung oder Weiterbildung in Vollzeit an einer Fach- oder Fachhochschule (FH) absolviert haben. Jede Zeile entspricht einer Person.

»V. Beendigung der Berufstätigkeit« (Formular)
Bitte geben Sie die Anzahl der pädagogisch tätigen Personen an, die voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren die Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung beenden. Das Jahr des Ausscheidens sowie die Berufsqualifikation können per Liste ausgewählt werden. Jede Zeile entspricht einer Person.

»VI. Voraussichtlicher Aufnahme der Berufstätigkeit« (Formular)
Geben Sie hier bitte die Anzahl pädagogisch tätiger Personen an, die voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren eine Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung aufnehmen. Hierbei handelt es sich um Personal, dass aus Ihrer Sicht insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Betreuungszahlen und zum Meldezeitpunkt bereits beschlossener Änderungen von gesetzlichen Personalstandards perspektivisch benötigt wird. Jede Zeile entspricht einer benötigten Person.

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