Fachberatung zu Leistungen der Jugendhilfe
An das Landesjugendamt als ausführende Fachbehörde ergeht der gesetzliche Auftrag, durch Beratung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Entwicklung von Empfehlungen die Gleichmäßigkeit der nach diesem Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben und Leistungen auf Landesebene herzustellen. Die Beratung schließt alle Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe ein, wobei die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung als Ausprägung der besonderen Verantwortlichkeit des überörtlichen Trägers zu werten ist.
Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2021 und 2022« im außerschulischen Bereich
Am 1. Juni 2021 hat der Freistaat Sachsen die Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2021 und 2022« unterzeichnet. Dem Freistaat Sachsen stehen zusätzliche Mittel für außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für 2021 und 2022 zur Verfügung.
- Merkblatt zum Aktionsprogramm (*.pdf, 0,11 MB) Merkblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2021 und 2022« im außerschulischen Bereich
Kontakt
Bernd Heidenreich - Referent -
Telefon: 0371 24081-140
Wolfgang Brinkel - Referent -
Telefon: 0371 24081-160
Damla Dietz - Referentin -
Telefon: 0371 24081-123