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Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit

Jugendliche stehen im Kreis im Wald und halten ihre Hände übereinander © iStock-505583105_PJPhoto69

Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, welches als infrastrukturelles Element zu verstehen ist. Damit wirkt Jugendarbeit milieubildend und ist basiskulturell unerlässlich. Entsprechend § 11 Abs. 1 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen die Interessen der Jugendlichen bestimmen und zur Selbstbestimmung, zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement befähigen. Ferner zielen sie auf ein chancengerechtes Aufwachsen und die Stärkung der Identität von Kindern und Jugendlichen.

Kontakt

Sascha Rösch

Telefon: 0371 24081-143

E-Mail: E-Mail

Dabei konzentriert sich Jugendarbeit vorrangig auf den Freizeitbereich und richtet ihre Angebote an alle jungen Menschen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 11 Abs. 4 SGB VIII. Das Alter der Adressaten ist grundsätzlich auf die Beendigung des 27. Lebensjahres begrenzt.

Jugendarbeit umfasst ein breites Spektrum von Angeboten, Einrichtungen und Leistungen, die ebenfalls in § 11 SGB VIII rechtlich verankert sind. Zur Jugendarbeit gehören Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie Jugendhäuser und Jugendzentren in der Offenen Jugendarbeit und Angebote und Einrichtungen von Jugendverbänden. Orte der Jugendarbeit zeichnen sich aus durch:

  • Freiwilligkeit der Teilnahme,
  • Vielfalt und Heterogenität der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen,
  • Mitbestimmung,
  • Mitgestaltung,
  • Selbstorganisation,
  • Lebenswelt- und Alltagsorientierung sowie
  • Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit.

Gemäß § 11 Abs. 3 SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit:

  1. außerschulische Jugendbildung,
  2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  4. internationale Jugendarbeit,
  5. Kinder- und Jugenderholung und
  6. Jugendberatung.

Der § 11 SGB VIII weist der Jugendarbeit eine Bildungsfunktion zu. Die in § 11 Abs. 3 SGB VIII genannten Bereiche der außerschulischen Jugendbildung - mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung - sind ein Indiz für den breiten und ganzheitlichen Bildungscharakter von Jugendarbeit.

Jugendarbeit ist ein eigenständiger Ort der Bildung für junge Menschen außerhalb von Familie und Schule. Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung, Freiwilligkeit der Teilnahme und Offenheit der Angebote für alle, unabhängig von sozialer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Nationalität und Geschlecht. sind Prinzipien der außerschulischen Jugendbildung.

Grundsätzlich sind Angebote der außerschulischen Jugendbildung ein geeignetes Umfeld, um jungen Menschen in Phasen der Orientierung, der verstärkten Entwicklung von Einsichten, der Persönlichkeitsbildung sowie des zunehmenden Hineinwachsens in die Gesellschaft Raum zum Ausprobieren und eigenen Erleben sowie Lernen und Erfahren geben.

Internationale Jugendarbeit ist im § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII verankert und damit immanenter Bestandteil der Jugendarbeit. Mit ihren vielfältigen und differenzierten Ansätzen, Zugängen, Methoden und Zielgruppen trägt sie zur Entwicklung der Persönlichkeit und einer bewussteren Wahrnehmung unterschiedlicher Kulturen in einer globalisierten Welt bei. Die internationale Jugendarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Persönlichkeitsentwicklung, vermittelt insbesondere soziale und interkulturelle Kompetenzen. Sie hat mit ihren Formaten »Jugendbegegnung« und »Fachkräfteprogramm« eine erhebliche Bedeutung für die Vorbereitung junger Menschen auf die Herausforderungen in einer globalisierten Welt, darüber hinaus ist sie ein wichtiger Baustein bei der Schaffung einer Willkommenskultur in Sachsen.

In Bezug auf eine intensive und teilweise auch intervenierende Auseinandersetzung mit Biografieverläufen und Lebenswelten junger Menschen wird Mobile Jugendarbeit als komplexer und flexibler Handlungsansatz der Jugendhilfe mit ihren infrastrukturellen Aufgaben auch weiterhin unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe in Sachsen bleiben. Dabei verbindet Mobile Jugendarbeit in der Leistungsorientierung schwerpunktmäßig die §§ 11 und 13 SGB VIII und bündelt darüber hinaus verschiedene Methoden sozialer Arbeit.

Mobile Jugendarbeit richtet sich vorrangig an junge Menschen in ihren selbstgewählten Gruppenstrukturen unabhängig von ihrer subkulturellen Verankerung und an junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen.

Die Jugendverbandsarbeit ist neben der Jugendarbeit als notwendige außerfamiliäre und außerschulische Sozialisationsform zur erfolgreichen Unterstützung der Biografiebewältigung junger Menschen und als Ort der Auseinandersetzung mit Sinn- und Wertfragen zu verstehen.

Jugendverbände und Jugendgruppen sowie –initiativen in Sachsen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft. Die zentralen Kriterien von Jugendverbandsarbeit sind die Selbstorganisation, die gemeinschaftliche Gestaltung und die Mitverantwortung.

Jugendverbände sind Organisationsformen, in denen Kinder und Jugendliche durch Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten auf der Basis von Eigenverantwortlichkeit und Autonomie demokratische Prozesse erlernen und erproben können. Die Jugendverbandsarbeit findet ihre gesetzliche Verankerung in § 12 SGB VIII.

Broschüre »Flexibles Jugendmanagement«

ein Junge fährt auf dem Fahrrad

Abschlussbericht Juli 2012

Stärkung der Demokratiebildung in der Jugendarbeit und deren Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen

Herausgeber

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