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Ombudschaftliche Beratung

Eine Jugendliche sitzt in einer Beratung
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Mit der Einführung des § 19a des Landesjugendhilfegesetzes (LJHG) hat der Gesetzgeber die Grundlage für den Aufbau eines landesweiten Systems unabhängiger Ombudsstellen geschaffen. Ziel ist es, junge Menschen sowie ihre Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und ihnen eine unabhängige Beratung sowie Vermittlung bei Konflikten mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu ermöglichen.

Ombudsstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Rechte von jungen Menschen und ihren Familien. Sie beraten unabhängig, vertraulich und fachlich qualifiziert, informieren über Ansprüche nach dem SGB VIII und unterstützen bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Damit ergänzen sie die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und fördern eine transparente sowie adressatenorientierte Leistungserbringung.

Kontakt

Anke Korndörfer

Telefon: 0371 24081-104

E-Mail: E-Mail

Auswahlverfahren für die Träger der Ombudsstellen

Das Landesjugendamt ist nach § 19a LJHG mit der Durchführung des Auswahlverfahrens für die Träger der Ombudsstellen beauftragt. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des LJHG sowie der Jugendhilfeombudsstellenverordnung. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens sollen geeignete freie Träger ausgewählt werden, die die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an den Betrieb von Ombudsstellen erfüllen.

Mit der nachstehenden Ausschreibung lädt das Landesjugendamt interessierte juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes ein, Anträge auf Finanzierung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe einzureichen. Die Auswahl erfolgt anhand der gesetzlich festgelegten Kriterien sowie der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Anforderungen.

Nachfolgend finden Sie die Ausschreibungsunterlagen, weiterführende Informationen zum Verfahren sowie die für die Antragstellung erforderlichen Dokumente.

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