Ombudschaftliche Beratung
Mit der Einführung des § 19a des Landesjugendhilfegesetzes (LJHG) hat der Gesetzgeber die Grundlage für den Aufbau eines landesweiten Systems unabhängiger Ombudsstellen geschaffen. Ziel ist es, junge Menschen sowie ihre Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und ihnen eine unabhängige Beratung sowie Vermittlung bei Konflikten mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu ermöglichen.
Ombudsstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Rechte von jungen Menschen und ihren Familien. Sie beraten unabhängig, vertraulich und fachlich qualifiziert, informieren über Ansprüche nach dem SGB VIII und unterstützen bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Damit ergänzen sie die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und fördern eine transparente sowie adressatenorientierte Leistungserbringung.