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Kinder- und Jugendhilferecht

Im Arbeitsbereich Kinder- und Jugendhilferecht des Landesjugendamtes (LJA) werden Anfragen von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu allgemeinen juristischen Sachverhalten bearbeitet. Zudem wird die Beratung zu Fragestellungen der örtlichen Zuständigkeit, der Kostenerstattung sowie Kostenbeteiligung im Kontext der Erbringung von Jugendhilfeleistungen angeboten.

Darüber hinaus bestehen beim Landesjugendamt gemäß §§ 42b Abs. 3 SGB VIII, 32a LJHG eine Landesstelle zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) sowie gemäß § 78g SGB VIII eine Geschäftsstelle der Schiedsstelle für Streit- und Konfliktfälle zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung.

Kontakt

Christina März - Referentin -

Telefon: 0371 24081-123

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Buch SGB VIII liegt auf Schreibtisch neben Taschenrechner und Bleistift

© Andrea Steinmetz

Landesstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer

zwei Jugendliche von hinten mit schwarzen Haaren

© AdobeStock_hydebrink

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

ein Männchen lehnt nachdenklich an einem großen, roten Paragraphenzeichen

© AdobeStock

Vereinsvormundschaften

mehrere Kinderhände übereinander

© iStock_Massimo_Merlini

Amtsvormundschaft

ein erzählendes Mädchen sitzt mit einer Frau auf einem Sofa

© iStock_laflor

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